Gäste

Mutter / Vater ­ Kind ­ Kuren nach § 111a SGB V und Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V

Übernachtungsgäste bevorzugt in der Vorweihnachtszeit, Weihnachtszeit und über Silvester sowie auf Anfrage:
  • Familien auch mit mehr als drei Kindern
  • Familien mit Kleinstkindern
  • Großeltern mit Enkelkindern
  • behinderte Gäste
  • Reisegruppen: Senioren, Freizeitsportler, Wanderer
  • Einzelreisende